Entwicklungsperspektive (2)

Durch gemeinsame Entscheidungskonferenzen über alle Berufs-gruppen hinweg werden die wesentlichen strategischen Beschlüsse der Gesellschaft gefasst und transparent gemacht. Die einzelnen MVZ´s sind in ihren Entscheidungen wieder autonom. Welche Leistungen erbracht werden, welche Ärzte, med. Fachangestellten oder Therapeuten beschäftigt werden, entscheiden die jeweiligen Praxen selbst. Durch zentrales Controlling, einheitliche EDV und Verwaltung wird die Praxis (das MVZ) in ihrer Arbeit unterstützt.

3. Weiterentwicklung Anthroposophischer Medizin:
Gesetzlich ist es möglich, für spez. Krankheiten die gesamte medizi- nische Leistung und ihre Finanzierbarkeit eigenständig zu organisie- ren. Direkte „Verträge zur integrierten Versorgung“ mit den Kassen regeln dies. Die AnthroMed BB strebt solche Versorgungsverträge an. Wenn ambulante med. Versorgung nachweislich übernommen werden kann (das erfordert den Zusammenschluss möglichst vieler Leistungserbringer), können solche Verträge abgeschlossen werden. Dies ermöglicht den Einsatz von Heilmitteln im Rahmen des gesetzl. zulässigen frei zu vereinbaren (ähnlich wie in Kliniken) und so auch anthroposophische Therapien kassenfinanziert anzubieten.

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Entwicklungsperpektiven